Schulregeln der Schule an der Ems Greven

Schulordnung und Hausordnung der Schule an der Ems Greven

Verstärker- und Hinweissystem

An unserer Schule arbeiten wir mit einem schuleigenen Verstärker- und Punktesystem. Ziele des Systems sind: Erwartetes Verhalten nicht dadurch zu vermeiden, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer vorrangig mit unerwünschtem Verhalten beschäftigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer selbstständigen und realistischen Einschätzung ihres Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens gelangen.

Die drei Schulregeln sind:

1. Wir üben keine Gewalt oder Gewaltandrohung aus!
2. Wir befolgen die Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer!
3. Wir bleiben an unserem vereinbarten Aufenthaltsort!

Die Schulordnung bildet den Rahmen für den schulischen Alltag. Zu Beginn der Beschulung an der Schule für emotionale und soziale Entwicklung in Greven steht für jeden Schüler und jede Schülerin ein verbindliches Aufnahmegespräch, in dem wichtige Aspekte der schulischen Zusammenarbeit geklärt werden. Ein Vertrag am Ende dieses Gesprächs bestätigt die Bereitschaft zur Kooperation aller beteiligten Personen: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erziehungsberechtigte. Die Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen sind eng in die schulische Arbeit eingebunden. Nach dem Aufnahmegespräch finden deshalb regelmäßige Anrufe durch den Bezugslehrer und Entwicklungsgespräche statt. Die gemeinsame Verantwortung für den Schulerfolg tragen somit Schule und Erziehungsberechtigte gemeinsam.

Jede und jeder hat das Recht auf Anerkennung und manchmal auch auf Belohnung!

In den Klassen wird ein zentrales Verhaltensprotokoll für die Schülerinnen und Schüler angefertigt. Dies wird an einer Tafel installiert und protokolliert das positive Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. Die Lehrerinnen und Lehrer dokumentieren positives Verhalten durch Punkte. Bei der Reflektion des Verhaltens und der Punktevergabe werden die Schülerinnen und Schüler mit einbezogen, in dem sie ihr Verhalten selbst einschätzen. Der Fachunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden mit Hilfe von Klassenpunktelisten miteinbezogen. Diese Punktelisten werden nach dem jeweiligen Unterricht ausgefüllt in die Fächer der Klassenlehrpersonen abgelegt und durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer in das zentrale Verhaltensprotokoll einbezogen. Aus dem zentralen Verhaltensprotokoll ergibt sich eine Sammlung von Tages-, Wochen- oder Projektpunkten. Diese werden dann entsprechend gewürdigt.

Hinweise

Bei groben Verstößen gegen das Regelsystem der Schule und in Krisensituationen kann es zum Ausschluss vom Unterricht kommen. Hierfür sind personelle, räumliche und zeitliche Rahmenbedingungen erforderlich. Der Schulsozialarbeiter oder die Schulsozialarbeiterin spielt dabei eine wichtige Rolle und kann zur Entspannung von Krisensituationen beitragen. Wichtig für das Gelingen der pädagogischen Arbeit ist eine gemeinsame Grundhaltung der Schule.

Die Aufsichten in den Pausen sind möglichst hoch, um Konflikte in diesem Rahmen vermeiden oder auflösen zu können. Eine aktive Pause unter Beteiligung von Schülern und Schülerinnen ermöglicht ebenfalls ein konfliktfreies Miteinander. Auch hier sind die Aufsichtspersonen in der Lage, bei Bedarf pädagogische Maßnahmen zu ergreifen und in Krisensituationen Unterstützung anzufordern. Verstöße gegen die einheitlichen Schulregeln werden mit Hilfe von Hinweisen durch die Lehrer offen protokolliert. Hinweise sollen die Einhaltung der Schulregeln sichern und dürfen nicht zum alltäglichen Unterrichtsprinzip werden.

Die Konsequenzen der Hinweise sollen gesteigert werden und so ziehen die einzelnen Hinweise die folgenden Konsequenzen nach sich. Das Hinweissystem der Schule ist dem Förderschwerpunkt angepasst. Besonders wichtig ist, dass die Kinder stets daran erinnert werden, dass sie sich für den Hinweis entschieden haben und nicht die Lehrperson.

Achtung!

  1. Hinweis: „Achtung! Dein Verhalten verstößt gegen die Regel(n). Hiermit weise ich dich darauf hin.“ Ein Strich wird als Hinweis an der Punktetafel festgehalten.
  2. Hinweis: Auszeit am „Leisen Tisch“ vor der Klassentür. Rückkehr zur vorherigen Situation nur nach einem Gespräch mit einer Lehrperson. Ein weiterer Strich wird als Hinweis an der Punktetafel festgehalten.
  3. Hinweis: Auszeit vor der Tür und Rückkehr in die Klasse nach der Erledigung eines Arbeitsauftrages. Ein weiterer Strich wird als Hinweis an der Punktetafel festgehalten.
  4. Hinweis: Auszeit in einer anderen Klasse oder im Trainingsraum mit einem Arbeitsauftrag und dem Ausfüllen des Rückkehrplanes. Ein weiterer Strich wird als Hinweis an der Punktetafel festgehalten.
  5. Hinweis: Sofortiger Ausschluss vom Unterricht in dieser Klasse bis zu einem klärenden Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Bei 5 Hinweisen kann kein Tagespunkt mehr vergeben werden.

Die Gespräche beim 2., 3. und 4. Hinweis verlaufen nach einem ähnlichen Schema, wie die Fragen auf den Rückkehrplänen. Ein Vermerk im Klassenbuch findet ab dem vierten Hinweis statt. Klassenkonferenzen werden bei extremer Häufung von 4 bzw. 5 Hinweisen und bei massiven Vorkommnissen durchgeführt.

Förderschule Greven